Erwägungsgrund 17 31998L0056
Zur Erleichterung der wirksamen Durchführung dieser Richtlinie sollte die Kommission ermächtigt werden, die erforderlichen Maßnahmen zur Durchführung dieser Richtlinie zu erlassen. Dazu sollte ein Verfahren angewendet werden, das eine enge Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten im Rahmen eines Ständigen Ausschusses für Vermehrungsmaterial von Zierpflanzen gewährleistet.