Erwägungsgrund 8 31998L0056
Es ist in erster Linie Aufgabe der Versorger von Vermehrungsmaterial, sicherzustellen, daß ihre Erzeugnisse den Bedingungen dieser Richtlinie genügen.
Es ist in erster Linie Aufgabe der Versorger von Vermehrungsmaterial, sicherzustellen, daß ihre Erzeugnisse den Bedingungen dieser Richtlinie genügen.