Erwägungsgrund 9 31998L0056
Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten müssen bei der Durchführung der Überprüfungen und Inspektionen darauf achten, daß die Versorger die genannten Bedingungen erfüllen.
Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten müssen bei der Durchführung der Überprüfungen und Inspektionen darauf achten, daß die Versorger die genannten Bedingungen erfüllen.