Art. 1 32002L0055
Diese Richtlinie gilt für die kommerzielle Erzeugung und das Inverkehrbringen von Saatgut von Gemüse in der Gemeinschaft.Sie gilt nicht für Gemüsesaatgut, das nachweislich zur Ausfuhr nach dritten Ländern bestimmt ist.
Diese Richtlinie gilt für die kommerzielle Erzeugung und das Inverkehrbringen von Saatgut von Gemüse in der Gemeinschaft.Sie gilt nicht für Gemüsesaatgut, das nachweislich zur Ausfuhr nach dritten Ländern bestimmt ist.