Art. 45 32002L0055
(1)
Die auf Grund der Entwicklung der wissenschaftlichen oder technischen Erkenntnisse notwendig werdenden Änderungen der Anhänge werden nach dem in Artikel 46 Absatz 2 genannten Verfahren vorgenommen.
Die auf Grund der Entwicklung der wissenschaftlichen oder technischen Erkenntnisse notwendig werdenden Änderungen der Anhänge werden nach dem in Artikel 46 Absatz 2 genannten Verfahren vorgenommen.