Art. 40 32002L0055
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Saatgut der Kategorien Zertifiziertes Saatgut und Standardsaatgut stichprobenweise durch einen Nachkontrollanbau auf seine Sortenechtheit und Sortenreinheit im Vergleich zur Kontrollprobe amtlich überprüft wird.