Richtlinie 2006/117/Euratom des Rates vom 20. November 2006 über die Überwachung und Kontrolle der Verbringungen radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente · KAPITEL 4
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Art. 26 32006L0117Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen