Art. 56 32013L0053
Aufhebung
Die Richtlinie 94/25/EG wird mit Wirkung vom 18. Januar 2016 aufgehoben. Bezugnahmen auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Richtlinie.
Die Richtlinie 94/25/EG wird mit Wirkung vom 18. Januar 2016 aufgehoben. Bezugnahmen auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Richtlinie.