Erwägungsgrund 9 32014L0104
In Anbetracht dessen, dass massive Zuwiderhandlungen gegen das Wettbewerbsrecht oft einen grenzüberschreitenden Bezug aufweisen, müssen die Wettbewerbsbedingungen für die im Binnenmarkt tätigen Unternehmen stärker angeglichen und die Voraussetzungen, unter denen die Verbraucher die ihnen aus dem Binnenmarkt erwachsenden Rechte ausüben können, verbessert werden. Es ist angebracht, in Bezug auf die nationalen Vorschriften für Schadensersatzklagen wegen Zuwiderhandlungen gegen das Wettbewerbsrecht der Union und — soweit es parallel dazu angewandt wird — nationales Wettbewerbsrecht, für mehr Rechtssicherheit zu sorgen und die Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten zu verringern. Eine Angleichung dieser Vorschriften wird dazu beitragen zu verhindern, dass sich die Unterschiede zwischen den Vorschriften der Mitgliedstaaten für Schadensersatzklagen in Wettbewerbssachen verstärken.