Erwägungsgrund 10 32014L0055
Die Normung der elektronische Rechnungsstellung ergänzt auch die Bemühungen um eine Förderung der Nutzung der elektronischen Auftragsvergabe, die sich in den einschlägigen Bestimmungen der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates niedergeschlagen haben.