Erwägungsgrund 27 32014L0055
Um die Verwendung der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung zu vereinfachen, sollte die europäische Normungsorganisation ferner beauftragt werden, Leitfäden zur Interoperabilität der Übermittlung zu erstellen. Diese Leitfäden sollten weder Bestandteil der europäischen Norm für die Rechnungsstellung noch für die öffentlichen Auftraggeber und Auftraggeber verpflichtend sein.