Erwägungsgrund 42 32014L0055
Zur Erleichterung der technischen und verfahrenstechnischen Anpassungen, die von allen an der Vergabe öffentlicher Aufträge beteiligten Parteien vorgenommen werden müssen, um die erfolgreiche Durchführung dieser Richtlinie zu gewährleisten, sollten die Mitgliedstaaten soweit möglich Strukturfondshilfen für alle öffentlichen Auftraggeber, Auftraggeber und kleinen und mittleren Unternehmen, die für eine solche Förderung in Betracht kommen, bereitstellen.