Erwägungsgrund 11 32014L0055
Der Europäische Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 28./29. Juni 2012 und vom 24. Oktober 2013 erklärt, dass insbesondere Maßnahmen als vorrangig betrachtet werden sollten, die auf den weiteren Ausbau des grenzüberschreitenden Online-Handels und die Modernisierung der öffentlichen Verwaltungen abzielen, unter anderem durch Erleichterung des Übergangs zur elektronischen Rechnungsstellung und durch ihre rasche Einführung.