Erwägungsgrund 19 32014L0055
Die europäische Norm für die elektronische Rechnungsstellung sollte auf den im Rahmen europäischer Normungsorganisationen wie CEN (CWA 16356-MUG und CWA 16562-CEN BII) entwickelten technischen Spezifikationen beruhen, und sie sollte andere einschlägige technische Spezifikationen, die im Rahmen internationaler Normungsorganisationen entwickelt wurden, wie UN/CEFACT (CII v. 2.0) und ISO (finanzwirtschaftliche Rechnungen basierend auf der Spezifikation ISO 20022), berücksichtigen. Bei der Ausführung des Normungsauftrags sollte die zuständige europäische Normungsorganisation auch die Ergebnisse der groß angelegten Pilotprojekte berücksichtigen, die im Rahmen des Programms zur Politikunterstützung des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation umgesetzt werden, sowie die technischen Spezifikationen für die elektronische Rechnungsstellung anderer einschlägiger Gremien und Organisationen, die in der Geschäftswelt breite Verwendung finden. Die europäische Norm für die elektronische Rechnungsstellung sollte auch mit den bestehenden Zahlungsnormen kompatibel sein, um eine automatische Zahlungsabwicklung zu ermöglichen.