Erwägungsgrund 43 32014L0055
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Richtlinie mit Blick auf die Erstellung, die Beschränkung und die Überprüfung der Liste der Syntaxen sollten der Kommission entsprechende Durchführungsbefugnisse übertragen werden. Diese Befugnisse sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 ausgeübt werden. Für den Erlass der Durchführungsrechtsakte betreffend die Liste der Syntaxen sollte das Prüfverfahren angewandt werden, da sie dazu dienen, die Anwendung der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung zu erleichtern und die Interoperabilität und rasche Anpassung an technische Entwicklungen zu gewährleisten. Auch für den Erlass von Durchführungsrechtsakten, die Einwände gegen die europäische Norm für die elektronische Rechnungsstellung betreffen, sollte das Prüfverfahren angewandt werden, da diese Rechtsakte Auswirkungen auf die Verpflichtung zur Entgegennahme und Verarbeitung elektronischer Rechnungen haben könnten.