Erwägungsgrund 21 32014L0055
Damit auch kleine und mittlere Unternehmen von der elektronischen Rechnungsstellung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge profitieren können, sollte die europäische Norm für die europäische Rechnungsstellung die Einrichtung benutzerfreundlicher, das heißt leicht verständlicher und einfach anzuwendender Systeme der elektronischen Rechnungsstellung ermöglichen. In diesem Zusammenhang sollte auch berücksichtigt werden, dass insbesondere kleine und mittlere Unternehmen und kleinere öffentliche Auftraggeber und Auftraggeber in begrenztem Maße über Personal und finanzielle Mittel verfügen.