Erwägungsgrund 30 32014L0055
Die Bestimmungen dieser Richtlinie über die Erarbeitung der Norm und der sonstigen Dokumente der Normung entsprechen den einschlägigen Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012. In Anbetracht der Besonderheiten dieser Richtlinie sollte jedoch festgelegt werden, dass Entscheidungen, die Fundstellen der Norm und die Liste der Syntaxen im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen oder nicht oder nur mit Einschränkungen zu veröffentlichen, gemäß dem Prüfverfahren getroffen werden. Dies sollte jedoch nicht die Anwendung der einschlägigen Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 zu formellen Einwänden gegen harmonisierte Normen berühren.