Erwägungsgrund 10 32015L1513
Der Europäische Rat betonte in seinen Schlussfolgerungen vom 23. und 24. Oktober 2014, dass die Treibhausgasemissionen und die Risiken in Verbindung mit der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen im Verkehrssektor im Rahmen der Klima- und Energiepolitik bis 2030 verringert werden müssen, und ersuchte die Kommission, Instrumente und Maßnahmen für ein umfassendes und technologieneutrales Konzept weiter zu prüfen, mit dem die Emissionsreduktion und die Energieeffizienz im Verkehrssektor, der Elektroverkehr und erneuerbare Energiequellen im Verkehrssektor auch über das Jahr 2020 hinaus gefördert werden.