Erwägungsgrund 19 32015L1513
Da die Menge der Biokraftstoffe und flüssigen Biobrennstoffe, die aus Getreide und sonstigen Kulturpflanzen mit hohem Stärkegehalt, Zuckerpflanzen, Ölpflanzen und aus als Hauptkulturen vorrangig für die Energiegewinnung auf landwirtschaftlichen Flächen angebauten Pflanzen hergestellt werden, begrenzt werden muss, sollten sich die Mitgliedstaaten darum bemühen, die Förderung des Verbrauchs derartiger Biokraftstoffe und flüssiger Biobrennstoffe oberhalb dieses Grenzwerts schrittweise einzustellen.