Erwägungsgrund 34 32015L1513
Die Kommission sollte ausgehend von den besten und neuesten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen überprüfen, inwieweit die durch diese Richtlinie eingeführten Maßnahmen wirksam sind, um die Auswirkungen der durch indirekte Landnutzungsänderungen bedingten Treibhausgasemissionen zu begrenzen sowie die Möglichkeiten zur weiteren Minimierung dieser Auswirkungen auszuschöpfen.