Erwägungsgrund 23 32015L1513
Zur Minderung indirekter Landnutzungsänderungen können Ertragssteigerungen in der landwirtschaftliche Sektoren durch intensivierte Forschung, technologische Entwicklung und Wissenstransfer, die über dem Niveau ohne produktivitätsfördernde Systeme für Biokraftstoffe auf Basis von Nahrungs- und Futtermittelpflanzen liegen, sowie der Anbau einer Zweitfrucht auf Flächen, die zuvor nicht für den Anbau einer Zweitfrucht genutzt wurden, beitragen. Soweit der daraus hervorgehende Minderungseffekt in Bezug auf indirekte Landnutzungsänderungen auf nationaler Ebene oder auf Projektebene quantifiziert werden kann, könnten mit dieser Richtlinie eingeführte Maßnahmen diese Produktivitätssteigerungen widerspiegeln, sowohl in Form von verringerten Schätzwerten für Emissionen infolge indirekter Landnutzungsänderungen als auch als Beitrag der Biokraftstoffe auf Basis von Nahrungs- und Futtermittelpflanzen zum Anteil der Energie aus erneuerbaren Quellen im Verkehrssektor, der 2020 zu erreichen ist.