Erwägungsgrund 10 32019L1024
Die Richtlinie 2003/98/EG enthält Mindestvorschriften für die Weiterverwendung und die praktischen Mittel zur Erleichterung der Weiterverwendung vorhandener Dokumente, die im Besitz öffentlicher Stellen der Mitgliedstaaten, einschließlich Exekutive, Legislative oder Judikative, sind. Seit der Annahme der ersten Vorschriften über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors hat die Menge der Daten in der Welt, auch die der öffentlichen Daten, exponentiell zugenommen und neue Datentypen werden erstellt und gesammelt. Gleichzeitig findet eine kontinuierliche Weiterentwicklung der zur Analyse, Nutzung und Verarbeitung von Daten eingesetzten Technologien statt, etwa im Zusammenhang mit maschinellem Lernen, künstlicher Intelligenz und dem Internet der Dinge. Diese schnelle technologische Entwicklung ermöglicht die Schaffung neuer Dienste und Anwendungen, die auf dem Verwenden, Aggregieren oder Kombinieren von Daten beruhen. Die ursprünglich im Jahr 2003 erlassenen und im Jahr 2013 geänderten Vorschriften können mit diesen schnellen Veränderungen nicht mehr Schritt halten, sodass die Gefahr besteht, dass die wirtschaftlichen und sozialen Chancen, die sich aus der Weiterverwendung öffentlicher Daten ergeben, ungenutzt bleiben.