Erwägungsgrund 37 32019L1024
Die Gewinnspanne kann als Prozentsatz verstanden werden, der — zusätzlich zu den Grenzkosten — die Deckung der Kapitalkosten und die Einbeziehung einer realen Rendite ermöglicht. Da die Kapitalkosten eng an die Zinssätze der Kreditinstitute gekoppelt sind, die wiederum von den Festzinssätzen der Europäischen Zentralbank (EZB) für Hauptrefinanzierungsgeschäfte abhängen, sollte die angemessene Gewinnspanne nicht mehr als 5 % über dem von der EZB festgesetzten Zinssatz liegen.