Erwägungsgrund 64 32019L1024
Die Kommission kann die Mitgliedstaaten bei der einheitlichen Umsetzung dieser Richtlinie dadurch unterstützen, dass sie nach Anhörung der Beteiligten Leitlinien insbesondere für empfohlene Standardlizenzen, Datensätze und die Erhebung von Gebühren oder Entgelten für die Weiterverwendung von Dokumenten vorlegt und bestehende Leitlinien aktualisiert.