Erwägungsgrund 30 32019L1024
Diese Richtlinie gibt eine Definition des Begriffs „Dokument“ vor, und diese Begriffsbestimmung sollte alle Teile eines Dokuments umfassen. Der Begriff „Dokument“ sollte jede Darstellung von Handlungen, Tatsachen oder Informationen sowie jede Zusammenstellung solcher Handlungen, Tatsachen oder Informationen unabhängig von der Form des Datenträgers (auf Papier oder in elektronischer Form, Ton-, Bild- oder audiovisuelles Material) umfassen. Der Begriff „Dokument“ erstreckte sich nicht auf Computerprogramme. Die Mitgliedstaaten können den Anwendungsbereich dieser Richtlinie auf Computerprogramme ausweiten.