Erwägungsgrund 53 32019L1024
Bei Entscheidungen über den Umfang und die Bedingungen der Weiterverwendung von Dokumenten des öffentlichen Sektors, die personenbezogene Daten enthalten, zum Beispiel im Gesundheitssektor, müssen möglicherweise Datenschutz-Folgenabschätzungen gemäß Artikel 35 der Verordnung (EU) 2016/679 vorgenommen werden.