Erwägungsgrund 39 32019L1024
Die in dieser Richtlinie festgelegten Obergrenzen für Gebühren und Entgelte sollten nicht das Recht der Mitgliedstaaten berühren, niedrigere oder gar keine Gebühren oder Entgelte zu erheben.
Die in dieser Richtlinie festgelegten Obergrenzen für Gebühren und Entgelte sollten nicht das Recht der Mitgliedstaaten berühren, niedrigere oder gar keine Gebühren oder Entgelte zu erheben.