Erwägungsgrund 24 32019L1024
Die Mitgliedstaaten betrauen häufig Einrichtungen außerhalb des öffentlichen Sektors mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse und üben ein hohes Maß an Kontrolle über diese Einrichtungen aus. Gleichzeitig gilt die Richtlinie 2003/98/EG ausschließlich für Dokumente, die sich im Besitz öffentlicher Stellen befinden; öffentliche Unternehmen hingegen sind von ihrem Anwendungsbereich ausgeschlossen. Dies führt dazu, dass Dokumente, die im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse in einer Reihe von Bereichen, insbesondere im Bereich der Versorgungsunternehmen, erstellt werden, nur in unzureichendem Maße für die Weiterverwendung zur Verfügung stehen. Ferner schränkt dies das Potenzial für die Schaffung grenzüberschreitender Dienste auf der Grundlage von Dokumenten im Besitz öffentlicher Unternehmen ein, die Dienstleistungen von allgemeinem Interesse erbringen.