Erwägungsgrund 56 32019L1024
Diese Richtlinie berührt nicht die Rechte, einschließlich des wirtschaftlichen Rechts und des Urheberpersönlichkeitsrechts, die den Beschäftigten öffentlicher Stellen nach nationalem Recht zustehen.
Diese Richtlinie berührt nicht die Rechte, einschließlich des wirtschaftlichen Rechts und des Urheberpersönlichkeitsrechts, die den Beschäftigten öffentlicher Stellen nach nationalem Recht zustehen.