Erwägungsgrund 19 32019L1024
Darüber hinaus werden die Mitgliedstaaten ermutigt, über die Mindestanforderungen dieser Richtlinie hinauszugehen, indem sie die darin enthaltenen Anforderungen auf im Besitz öffentlicher Unternehmen befindliche Dokumente anwenden, die sich auf Tätigkeiten beziehen, die nach Artikel 34 der Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates dem unmittelbaren Wettbewerb ausgesetzt sind. Die Mitgliedstaaten können auch beschließen, die Anforderungen dieser Richtlinie auf private Unternehmen anzuwenden, insbesondere auf solche, die Dienstleistungen von allgemeinem Interesse erbringen.