Erwägungsgrund 25 32019L1024
Die Richtlinie 2003/98/EG sollte daher geändert werden, damit sie auf die Weiterverwendung von vorhandenen Dokumenten angewendet werden kann, die im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse von öffentlichen Unternehmen erstellt werden, die eine der in den Artikeln 8 bis 14 der Richtlinie 2014/25/EU genannten Tätigkeiten ausüben, sowie von öffentlichen Unternehmen, die als Betreiber eines öffentlichen Dienstes gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates gelten, von öffentlichen Unternehmen, die als Luftfahrtunternehmen gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen gemäß Artikel 16 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates erfüllen, und von öffentlichen Unternehmen, die als Gemeinschaftsreeder Verpflichtungen des öffentlichen Dienstes gemäß Artikel 4 der Verordnung (EWG) Nr. 3577/92 des Rates erfüllen.