Erwägungsgrund 1 32019L0944
Die Richtlinie 2009/72/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ist erheblich zu ändern. Aus Gründen der Klarheit empfiehlt es sich, die genannte Richtlinie neu zu fassen.
Die Richtlinie 2009/72/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ist erheblich zu ändern. Aus Gründen der Klarheit empfiehlt es sich, die genannte Richtlinie neu zu fassen.