Erwägungsgrund 54 32019L0944
Die Mitgliedstaaten, die intelligente Messsysteme nicht systematisch einführen, sollten den Verbrauchern die Möglichkeit geben, auf Verlangen und zu fairen und angemessenen Bedingungen intelligente Zähler zu installieren, und sollten ihnen alle relevanten Informationen dazu liefern. Verbraucher ohne intelligente Zähler sollten Anspruch auf Zähler haben, die die Mindestanforderungen erfüllen, die zur Bereitstellung der in dieser Richtlinie geforderten Abrechnungsinformationen notwendig sind.