Erwägungsgrund 88 32019L0944
Gemäß der Verordnung (EU) 2019/943 kann die Kommission Leitlinien oder Netzkodizes erlassen, um das erforderliche Maß an Harmonisierung zu bewirken. Solche Leitlinien und Netzkodizes, bei denen es sich um bindende Durchführungsmaßnahmen handelt, sind — und im Hinblick auf bestimmte Bestimmungen der Richtlinie — ein sinnvolles Instrument, das im Bedarfsfall schnell angepasst werden kann.