Erwägungsgrund 83 32019L0944
Die Regulierungsbehörden sollten sicherstellen, dass die Verteilungs- und Übertragungsnetzbetreiber geeignete Maßnahmen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit und Flexibilität ihrer Netze treffen. Hierzu sollten sie die Leistung der Betreiber anhand von Indikatoren überwachen, etwa der Fähigkeit der Verteilungs- und der Übertragungsnetzbetreiber zum Betrieb von Leitungen mit dynamischer Leitungslast, der Entwicklung fernüberwachter und in Echtzeit gesteuerter Umspannwerke, der Verringerung von Netzverlusten und der Häufigkeit und Dauer von Stromunterbrechungen.