Erwägungsgrund 70 32019L0944
Da die eigentumsrechtliche Entflechtung in einigen Fällen die Umstrukturierung von Unternehmen voraussetzt, sollte den Mitgliedstaaten, die sich für eine eigentumsrechtliche Entflechtung entscheiden, für die Umsetzung dieser Bestimmungen der Richtlinie mehr Zeit eingeräumt werden. Wegen der vertikalen Verbindungen zwischen Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft sollten die Entflechtungsvorschriften für beide Wirtschaftszweige gelten.