§ 106 SJStVollzG
Konferenzen
Zur Erstellung und Fortschreibung des Vollzugsplans und zur Vorbereitung anderer wichtiger Vollzugsentscheidungen führt die Anstaltsleitung Konferenzen mit an der Erziehung maßgeblich Beteiligten durch.
Zur Erstellung und Fortschreibung des Vollzugsplans und zur Vorbereitung anderer wichtiger Vollzugsentscheidungen führt die Anstaltsleitung Konferenzen mit an der Erziehung maßgeblich Beteiligten durch.