Erwägungsgrund 11 32010R0234
Eine Ausschreibungssicherheit sollte gewährleisten, dass für die ausgeführten Mengen die im Rahmen der Ausschreibung erteilte Lizenz verwendet wird. Diese Verpflichtung kann nur erfüllt werden, solange das Angebot aufrechterhalten bleibt. Wird das Angebot zurückgezogen, so verfällt die Ausschreibungssicherheit.