Erwägungsgrund 7 32010R0234
Um die Gleichbehandlung aller Interessenten in der Union zu gewährleisten, sollten die Ausschreibungen nach einheitlichen Grundsätzen durchgeführt werden. Zu diesem Zweck sollte im Amtsblatt der Europäischen Union neben der Entscheidung über die Eröffnung der Ausschreibung auch eine Ausschreibungsbekanntmachung veröffentlicht werden.