Erwägungsgrund 17 32010R0234
Horizontale Vorschriften sind bereits in der Verordnung (EG) Nr. 612/2009 enthalten. Es ist daher angebracht, die genannte Verordnung anzupassen, um die Bedingungen gemäß Artikel 167 Absatz 7 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 festzulegen, und diese Bedingungen in der vorliegenden Verordnung zu streichen.