Erwägungsgrund 13 32012R0236
Zusätzlich zur in dieser Verordnung vorgesehenen Transparenzregelung sollte die Kommission im Zusammenhang mit ihrer Überprüfung der Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Märkte für Finanzinstrumente in Erwägung ziehen, ob eine Einbeziehung von Informationen über Leerverkäufe in die Transaktionsberichte an die zuständigen Behörden seitens der Wertpapierfirmen nützliche zusätzliche Informationen bereitstellen würde, um es den zuständigen Behörden zu ermöglichen, das Volumen der Leerverkäufe zu überwachen.