Erwägungsgrund 16 32012R0236
Damit die Transparenzregelungen Wirkung entfalten, muss sie unabhängig davon Anwendung finden, wo eine natürliche oder juristische Person ansässig ist, auch wenn dies in einem Drittland ist, wenn diese Person eine Netto-Leerverkaufsposition in einem Unternehmen hält, dessen Aktien zum Handel an einem Handelsplatz in der Union zugelassen sind, oder wenn sie eine Netto-Leerverkaufsposition in einem öffentlichen Schuldtitel eines Mitgliedstaats oder der Union hält.