Erwägungsgrund 15 32012R0236
Um eine laufende Überwachung der Positionen zu ermöglichen, sollte in der Transparenzregelung außerdem festgelegt werden, dass Änderungen, die zur Unter- oder Überschreitung bestimmter Schwellenwerte für Netto-Leerverkaufspositionen führen, gemeldet bzw. offengelegt werden müssen.