Erwägungsgrund 6 32012R0236
Bezugnahmen in dieser Verordnung auf natürliche und juristische Personen sollten eingetragene Personengesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit einschließen.
Bezugnahmen in dieser Verordnung auf natürliche und juristische Personen sollten eingetragene Personengesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit einschließen.