Erwägungsgrund 16 32013R1023
Nach der gemeinhin akzeptierten versicherungsmathematischen Praxis ist eine Erfahrungsspanne über die letzten 20 bis 40 Jahre bei der Berechnung der Zins- und Gehaltsentwicklung zugrunde zu legen, um ausgewogene Versorgungssysteme zu gewährleisten. Der gleitende Durchschnitt für den Zinssatz und die Gehaltsentwicklung sollte daher auf 30 Jahre ausgedehnt werden, mit einem Übergangszeitraum von sieben Jahren.