Erwägungsgrund 35 32013R1023
Die Kommission sollte weiterhin die Haushaltslage des Gemeinsamen Krankenfürsorgesystems überwachen und alle notwendigen Schritte unternehmen, falls sich ein strukturelles Ungleichgewicht des Systems ergibt.
Die Kommission sollte weiterhin die Haushaltslage des Gemeinsamen Krankenfürsorgesystems überwachen und alle notwendigen Schritte unternehmen, falls sich ein strukturelles Ungleichgewicht des Systems ergibt.