Erwägungsgrund 12 32013R1023
Der Europäische Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 8. Februar 2013 zum mehrjährigen Finanzrahmen betont, dass die Notwendigkeit der kurz-, mittel- und langfristigen Haushaltskonsolidierung besondere Anstrengungen seitens aller öffentlichen Verwaltungen und ihrer Bediensteten erfordert, um die Effizienz und Effektivität zu steigern und sich an das sich wandelnde wirtschaftliche Umfeld anzupassen. Mit diesem Aufruf wurde konkret das Ziel des Vorschlags der Kommission zur Änderung des Statuts der Beamten der Europäischen Union und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union von 2011 bekräftigt, das darin bestand, für Kosteneffizienz zu sorgen, wobei festgestellt wurde, dass die Herausforderungen, vor denen die Europäische Union derzeit steht, von jeder öffentlichen Verwaltung und allen öffentlich Bediensteten eine Erhöhung der Effizienz und eine Anpassung an die sich wandelnden wirtschaftlichen und sozialen Gegebenheiten in Europa verlangen. Außerdem forderte der Europäische Rat, dass als Teil der Reform des Statuts die Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge des gesamten Personals der Organe der Union im Wege der Methode für zwei Jahre ausgesetzt und die neue Solidaritätsabgabe als Teil der Reform der Methode zur Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge wieder eingeführt wird.