Erwägungsgrund 23 32013R1023
Flexible Arbeitszeitregelungen sind ein wesentlicher Bestandteil einer modernen und effizienten öffentlichen Verwaltung; sie ermöglichen familienfreundliche Arbeitsbedingungen und eine nach Geschlechtern ausgewogene Stellenbesetzung bei den Organen. Deshalb ist in das Statut eine ausdrückliche Bezugnahme auf diese Regelungen einzuführen.