Erwägungsgrund 14 32013R1023
Der demografische Wandel und die mit ihm einhergehende Veränderung der Altersstruktur der Bevölkerung macht eine Anhebung des Ruhestandsalters erforderlich, wobei allerdings für bereits im Dienst stehende Beamte und sonstige Bedienstete der Europäischen Union eine Übergangsregelung gelten sollte. Diese Übergangsmaßnahmen sind erforderlich, um die von den bereits im Dienst befindlichen Beamten, die Beiträge in den fiktiven Pensionsfonds für Beamte der Europäischen Union entrichtet haben, erworbenen Ansprüche zu wahren. Das Ruhestandsalter sollte zudem flexibler gestaltet werden, indem es den Bediensteten leichter gemacht wird, bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres freiwillig weiterzuarbeiten, und es in Ausnahmefällen und unter bestimmten Bedingungen ermöglicht wird, bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres zu arbeiten.