Erwägungsgrund 26 32013R1023
Einige Bedienstete müssen sich häufig zu dienstlichen Zwecken an die anderen Hauptdienstorte ihres Organs begeben. Diesem Umstand wird in den aktuellen Dienstreisevorschriften nicht angemessen Rechnung getragen. Diese Vorschriften sollten daher angepasst werden, um in solchen Fällen die Erstattung der Unterbringungskosten in Form eines Pauschalbetrags zu ermöglichen.